Zusätzliche Vereinbarung über die Nutzung des Service "Segregierte Konten".

  1. Folgende Ergänzungsvereinbarung wird zwischen InstaFintech Group, nachfolgend Gesellschaft genannt, und dem Kontoinhaber, der sich für den Service "Segregierte Konten" entscheidet, nachfolgend Kunde genannt, abgeschlossen. Der Inhalt der Vereinbarung ist im Internet öffentlich zugänglich und soll von dem Kunden gründlich durchgelesen werden, bevor er das ausgefüllte S1 Anfrageformular für den Service "Segregierte Konten" sendet. Nachdem InstaForex Kundendienst das jeweilige Anfrageformular erhalten hat, gilt der Kunde als einverstanden mit dieser Vereinbarung.
  2. Der Service "Segregierte Konten" wird auf Anfrage des Kunden durch die Bearbeitung seines S1 Formulars geleistet. Wenn der Kunde seine Erfüllung aller notwendigen Bedingungen bestätigt und das S1 Formular richtig ausgefüllt hat, trifft InstaForex Kundendienst eine Entscheidung, ob der Service "Segregierte Konten" auf dem jeweiligen Handelskonto aktiviert werden kann.
  3. Bestätigung der Erfüllung aller Bedingungen, die für die Aktivierung des Service "Segregierte Konten" notwendig sind, erfolgt:
    1. Während oder nach der Absendung des ausgefüllten S1 Formulars schickt der Kunde an segregated-accounts@instaforex.com einen gescannten Bankauszug als Nachweis dafür, dass sein Kontostand über 50000.00 USD oder gleichwertige Summe in anderer Währung beträgt.
  4. Innerhalb von 2 Wochen ab dem Moment der vorläufigen Zustimmung zur Aktivierung des Service "Segregierte Konten" überweist der Kunde einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des Anfangsdepots. Nach Erhalt der Überweisung empfängt der Kunde zwei Zahlungen auf sein Handelskonto:
    1. den an die Gesellschaft überwiesenen Betrag in Höhe von 30 Prozent seines Anfangsdepots;
    2. die restlichen 70% des Gesamtbetrags, die als zinsloser Kredit angerechnet werden.
  5. Die Einzahlung in Höhe von 70% des Anfangsdepots erfolgt im Laufe des Tages, an dem die Gesellschaft die Überweisung von dem Kunden erhalten hat.
  6. Durch den Service "Segregierte Konten" wird sichergestellt, dass der Kunde im Falle höherer Gewalt sein Geld zurückerhalten kann.
    1. Der Kunde übernimmt die Verantwortung, für die Aufrechterhaltung von offenen Geschäften immer ausreichendes Guthaben auf seinem Konto zu besitzen. Falls die Verluste auf dem Konto des Kunden seine frühere Überweisung an die Gesellschaft übersteigen, ist er verpflichtet, einen zusätzlichen Betrag rechtzeitig zu überweisen.
    2. Wenn die Gesellschaft die letztgenannte Überweisung nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erhalten hat, behält sie sich das Recht vor, alle offenen Geschäfte des Kunden zum aktuellen Marktpreis zu schließen und den Service "Segregierte Konten" auf seinem Konto zu stornieren.
    3. Dem Kunden bleibt jedoch die Möglichkeit überlassen, den Handel auf dem jeweiligen Konto fortzusetzen, falls der Fehlbetrag nicht höher als 20% des Anfangsdepots ist.
  7. Stornierung des Service "Segregierte Konten" erfolgt, indem die Gesellschaft 70% des Anfangsdepots des Kunden, die auf sein Handelskonto als zinsloser Kredit angerechnet wurden, abbuchen lässt.
  8. Folgende Einschränkungen sind bei der Aktivierung des Service "Segregierte Konten" zu beachten:
    1. Maximaler Hebel von 1:200.
    2. Der Kreditbetrag in Höhe von 70% des Anfangsdepots kann nicht abgehoben werden.
    3. Keine Jahreszinsen für die freie Margin.
    4. Die Bankgarantie gilt nur für das Guthaben, das in Höhe von 30% des Anfangsdepots an die Gesellschaft überwiesen wurde.
    5. Das minimale Handelsvolumen wird für die Konten mit dem Service "Segregierte Konten" individuell bestimmt, beträgt aber mindestens 1.0 Lot (etwa 1.0 USD für einen Pip in den wesentlichen Währungspaaren).
    6. Den Konten mit dem Service "Segregierte Konten" können keine Bonusbeträge gutgeschrieben werden.
    7. Jede Auszahlung von dem segregierten Konto führt zur Kündigung dieser Vereinbarung.
    8. PAMM, ForexCopy, VPS und InstaWallet Systeme sind für die Inhaber der Konten mit dem Service "Segregierte Konten" nicht verfügbar.
  9. Alle Streitfälle zwischen beiden Parteien werden unbeschadet der Bestimmungen dieser Ergänzungsvereinbarung und der Vereinbarung, die der Kunde bei der Kontoeröffnung akzeptiert, geregelt.
  10. Sprache der Vereinbarung.
    1. Als Hauptsprache der Vereinbarung gilt Englisch.
    2. Aus Servicegründen kann eine Übersetzung der Vereinbarung in anderer Sprachen erstellt werden. Solch eine Übersetzung trägt aber nur informativen Charakter.
    3. Da es in keiner Übersetzung mögliche Interpretationen, Mehrdeutigkeiten von Vokabeln oder sonstige Missverständnisse ganz auszuschließen sind, wird es für Zweifelsfälle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die englische Originalfassung maßgeblich ist und die Version in anderer Sprache lediglich eine Serviceleistung darstellt.